Schulanfänger 2025
Schulanmeldung
Die Anmeldung der Schulanfängerinnen und Schulanfänger für das Schuljahr 2025/2026 des Schulsprengels der Grundschule “Rosenbach“ findet zu den folgenden Zeiten statt:
Dienstag, 27.08.2024 | 12.00 – 18.00 Uhr |
Donnerstag, 29.08.2024 | 12.00 – 16.00 Uhr |
Mittwoch, 04.09.2024 | 09.00 – 13.00 Uhr |
Eltern, die ihr Kind an einer Schule in freier Trägerschaft anmelden, teilen der Grundschule Rosenbach schriftlich bis zum
15. September 2024 die gewählte Schule mit.
Angemeldet werden Kinder, die bis zum 30. Juni des folgenden Kalenderjahres das sechste Lebensjahr vollenden.
Kinder, die das sechste Lebensjahr später vollenden, können angemeldet werden, wenn sie den für den Schulbesuch erforderlichen geistigen und körperlichen Entwicklungstand besitzen. Die Entscheidung darüber trifft die Schulleitung.
Die Anmeldung erfolgt durch mindestens eine/n Personensorgeberechtigte/n. Bei getrennt lebenden Personensorgeberechtigten ist eine Vollmacht des jeweiligen nicht teilnehmenden Elternteils abzugeben. Bei alleinigem Sorgerecht ist ein Nachweis (aktuelle sog. Negativbescheinigung des Jugendamtes oder eine gerichtliche Entscheidung) vorzulegen. Die Anwesenheit des Kindes ist zur Anmeldung nicht erforderlich.
Bei der Anmeldung ist die Geburtsurkunde oder ein Nachweis über die Identität des Kindes vorzulegen.
Die Schulanmeldung stellt keine gleichzeitige Hortanmeldung dar. Diese ist getrennt vorzunehmen.
Folgende Daten werden erhoben:
Name und Vorname(n) der/des Personensorgeberechtigten und des Kindes
Geburtsdatum und Geburtsort des Kindes
Geschlecht des Kindes
Anschrift des/der Personensorgeberechtigten und des Kindes
Telefonnummer(n) des/der Personensorgeberechtigten
die Kontaktdaten von Personen, die im Notfall zu benachrichtigen sind
Staatsangehörigkeit des Kindes
Religionszugehörigkeit des Kindes
Art und Grad einer Behinderung und chronische Krankheiten des Kindes, soweit diese für den Schulbesuch von Bedeutung sind
ob im Jahr vor der Schulaufnahme eine Kindertageseinrichtung besucht wird
Erklärung zum Sorgerecht; im Fall des alleinigen Sorgerechts eines Elternteils ist dieser Umstand nachzuweisen
Angaben zur Zwei- oder Mehrsprachigkeit des Kindes, falls die Herkunftssprache nicht oder nicht ausschließlich Deutsch ist
Nachfolgend finden Sie die benötigten Formulare. Diese können Sie sich gerne herunterladen und zur Anmeldung bereits ausgefüllt mitbringen. Selbstverständlich stellen wir Ihnen die Formulare auch zum Anmeldetermin in der Schule zur Verfügung und Sie füllen diese hier vor Ort aus.
Einwilligung_Schweigepflichtserklaerung_GS_KITA
Vollmacht
Formular_Beschulung_ausserhalb_des_Grundschulbezirkes