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Krankmeldung

Fernbleiben vom Unterricht

  • Verhindern Krankheit oder nicht vorhersehbare Gründe den Besuch der Schule, ist dies der Schule bis 8.00 Uhr über das Sekretariat mitzuteilen.

  • Im Falle einer fernmündlichen Verständigung muss eine schriftliche Mitteilung nachgereicht werden. Diese ist am ersten Tag, an dem das Kind den Unterricht wieder besucht, vorzulegen.

Damit eine Entschuldigung für das Fehlen vom Unterricht rechtskräftig ist, muss diese folgendes beinhalten:

  • Ort/Datum

  • Anrede

  • Grund des Fehlens/Bezeichnung der Krankheit

  • Dauer des Fernbleibens vom Unterricht

  • Unterschrift Personensorgeberechtigte(r)

Allernativ ist die Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung möglich.

Bei Durchfall und Erbrechen dürfen die Kinder frühestens 48 Stunden nach Genesung und mit Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung die Schule wieder besuchen. Grundlage hierfür ist das Infektionsschutzgesetz.