Krankmeldung
Fernbleiben vom Unterricht
Verhindern Krankheit oder nicht vorhersehbare Gründe den Besuch der Schule, ist dies der Schule bis 8.00 Uhr über das Sekretariat mitzuteilen.
Im Falle einer fernmündlichen Verständigung muss eine schriftliche Mitteilung nachgereicht werden. Diese ist am ersten Tag, an dem das Kind den Unterricht wieder besucht, vorzulegen.
Damit eine Entschuldigung für das Fehlen vom Unterricht rechtskräftig ist, muss diese folgendes beinhalten:
Ort/Datum
Anrede
Grund des Fehlens/Bezeichnung der Krankheit
Dauer des Fernbleibens vom Unterricht
Unterschrift Personensorgeberechtigte(r)
Allernativ ist die Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung möglich.
Bei Durchfall und Erbrechen dürfen die Kinder frühestens 48 Stunden nach Genesung und mit Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung die Schule wieder besuchen. Grundlage hierfür ist das Infektionsschutzgesetz.